Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen
Regalprüfung
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß 3 BetrSichV muss der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und gemäß 14 BetrSichV entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Die DIN EN 15635:2009-08 definiert wöchentliche Inspektionen und die Experteninspektion durch eine fachkundige Person alle 12 Monate.
Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter durchgeführt werden. Die Experteninspektion können nur befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen übernehmen, da sie die notwendigen Fachkenntnisse besitzen.
Prüfpflichtige Regalsysteme sind u.a.: Paletten-, Kragarm-, Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf- und Fachbodenregale sowie Mehrgeschosseinrichtungen.
Hinweis:
Die Kenntnisse sollten alle zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung im Fortbildungskurs zur Prüfung von Regalanlagen aufgefrischt werden.
Rechtsgrundlagen
Bau und Ausrüstung von Regalanlagen
Anforderungen an den Betrieb
Nutzungssicherheit
Schäden, Unfallgefahren
Regeln zur Schadensbewertung
Prüfungsablauf
Hinweise zum Vollzug im Unternehmen
Dokumentation
Änderungen an Regaleinrichtungen
Befähigte Person: Aufgaben, Rechte, Pflichten
Schriftliche Abschlussprüfung
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