Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen
Regalprüfung
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß 3 BetrSichV muss der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und gemäß 14 BetrSichV entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Die DIN EN 15635:2009-08 definiert wöchentliche Inspektionen und die Experteninspektion durch eine fachkundige Person alle 12 Monate.
Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter durchgeführt werden. Die Experteninspektion können nur befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen übernehmen, da sie die notwendigen Fachkenntnisse besitzen.
Prüfpflichtige Regalsysteme sind u.a.: Paletten-, Kragarm-, Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf- und Fachbodenregale sowie Mehrgeschosseinrichtungen.
Hinweis:
Die Kenntnisse sollten alle zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung im Fortbildungskurs zur Prüfung von Regalanlagen aufgefrischt werden.
Agenda / Inhalt
Dauer: 16 Seminarstunden
- Rechtsgrundlagen
- Bau und Ausrüstung von Regalanlagen
- Anforderungen an den Betrieb
- Nutzungssicherheit
- Schäden, Unfallgefahren
- Regeln zur Schadensbewertung
- Prüfungsablauf
- Hinweise zum Vollzug im Unternehmen
- Dokumentation
- Änderungen an Regaleinrichtungen
- Befähigte Person: Aufgaben, Rechte, Pflichten
- Schriftliche Abschlussprüfung
Unser Schulungen und Workshop sind aufgrund der Pandemie nicht verfügbar. Falls Sie individuelle Schulungen online benötigen oder wir Ihnen anderweitig helfen dürfen, dann bitten wir höflich um Ihre Nachricht per Mail an info@fm-workshops.com oder per Formular. Wir melden uns zeitnah zwecks Abstimmung bei Ihnen.