Befähigte Person - Prüfung von el. Arbeitsmitteln
Auf der Grundlage der DGUV Information 203-071 dürfen wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nur von befähigten Personen durchgeführt werden.
Die EUP darf diese Prüfungen nicht rechtsverbindlich realisieren. Die Durchführung und entsprechende Be- sowie Auswertung der Prüfergebnisse unterliegt der Verantwortung der befähigten Person.
Grundlagen, gesetzliche Regelungen
DGUV V 3
TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1203 Befähigte Person, besondere Anforderungen, elektrische Gefährdung
TRBS 2111 Mechanische Gefährdung
DIN VDE 0701-0702
DGUV R 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV I 203-004 Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter Gefahr
DGUV I 203-005 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach Einsatzbereichen
Prüfung handgeführter Arbeitsmittel
Schriftliche Prüfung
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