Sicherheitsunterweisung am Aufzug
Beauftragte Personen für Aufzugsanlagen
Betreibern von Aufzügen, in denen Personen befördert werden, obliegt die Pflicht, diese Aufzüge in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und diesen Zustand ständig zu überwachen. Es muss sichergestellt werden, dass bei Notrufen in einer angemessenen Zeit reagiert wird und die notwendigen Befreiungsmaßnahmen für Personen sachgerecht durch eine beauftragte Person ausgeführt werden. Beauftragte Person nach TRBS 3121 ist eine Person, die für die Beaufsichtigung und regelmäßige Kontrolle der Aufzugsanlage und/oder die Personenbefreiung vom Betreiber/Arbeitgeber beauftragt ist (früher: Aufzugswärter).
Aufzugsarten und deren Unterschiede in der Funktion
Aufbau und Bauteile des Seilaufzuges und des hydraulisch betriebenen Aufzuges
Einweisung in die Sicherheitstechnik von Aufzugsanlagen
Gesetzliche Grundlagen des Betreibens von Aufzugsanlagen (BetrSichV, TRBS)
Aufgaben der Betreiber/Beauftragte Person (bisher: Aufzugswärter)
Verhalten bei Unfällen
Praktische Vorführungen
Ziele und Nutzen
Den Teilnehmern dieses Seminars wird das erforderliche rechtliche, anlagentechnische und aufgabenbezogene Wissen zur Erfüllung dieser Aufgaben vermittelt. Sie werden theoretisch und praktisch befähigt, als "Beauftragte Person nach TRBS 3121" nach einer anlagenspezifischen Unterweisung für die betreffenden Aufzugsanlagen tätig zu sein.
Unser Schulungen und Workshop sind aufgrund der Pandemie nicht verfügbar. Falls Sie individuelle Schulungen online benötigen oder wir Ihnen anderweitig helfen dürfen, dann bitten wir höflich um Ihre Nachricht per Mail an info@fm-workshops.com oder per Formular. Wir melden uns zeitnah zwecks Abstimmung bei Ihnen.