Sachkundiger - kraftbet. Fenster, Türen und Tore
Sachkundiger - kraftbet. Fenster, Türen und Tore
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beauftragt werden sollen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse der neuen Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene und werden mit dem einschlägigen technischen Regelwerk vertraut gemacht. So erlangen sie die Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, zu beurteilen, ob die im Betrieb eingesetzten kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore den Arbeitsschutz- bzw. Unfallverhütungsvorschriften (ASR A 1.6 (Fenster) und A 1.7 (Türen und Tore)) gerecht werden.
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, die Europäischen Normen) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann.
Anforderungen an Sachkundige
Maschinenrichtlinie
Produktnorm Tore DIN EN 13241-1
Mechanische Aspekte, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore
Nachrüstung von handbetätigten Toren mit Kraftantrieb
Einbau und Nutzung von Toren
Automatische Türsysteme DIN 18650 und DIN EN 16005
DGUV-Information 208-022 Türen und Toren
ASR A 1.6
ASR A 1.7
Grundsätze für die Prüfung, Prüflisten
Schriftliche Abschlussprüfung
Ziele und Nutzen
Sie erlangen die Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, zu beurteilen, ob die im Betrieb eingesetzten kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore den Arbeitsschutz- bzw. Unfallverhütungsvorschriften (ASR A 1.6 (Fenster) und A 1.7 (Türen und Tore)) gerecht werden.
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