04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Dozentenvertrag

Dozenten im Bereich Facility Management sind erfahrene Fachleute, die ihr Wissen und ihre Expertise mit Geschäftskunden teilen

Dozenten im Bereich Facility Management sind erfahrene Fachleute, die ihr Wissen und ihre Expertise mit Geschäftskunden teilen

Die Kompetenzen der Dozenten umfassen eine Vielzahl von Themen, die für die effektive Steuerung und Optimierung von Facility-Management-Prozessen relevant sind. Dozenten spielen eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von branchenspezifischen Kenntnissen, um Unternehmen bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Dozenten ermöglicht es Unternehmen, Best Practices zu identifizieren und die Leistung ihrer Facility-Management-Abteilungen zu verbessern.

Dozentenrahmenvertrag

zwischen

der FM-Workshops.com Akademie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Meyer, Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe (nachfolgend das Schulungsunternehmen)

und Frau / Herrn .. (nachfolgend der Dozent)

Präambel

Das Schulungsunternehmen ist eine dezentral agierende Akademie im Facility Management, dessen Partner eigenständige Unternehmer sind, die ihr aktuelles und valides Spezialwissen in das Schulungswesen einbringen. Sie bekennen sich mit ihrer Mitgliedschaft zu klaren Werten und Qualitätskriterien, wie der Sicherung des Werterhalts, der Steigerung der Nutzungsqualität, der Optimierung der Geschäftsprozesse, der Entwicklung der Organisationen und der Beachtung aktueller Normen und Standards.

Das Schulungsunternehmen greift dann auf externe Dozenten und deren Fachwissen zurück, wenn das im Einzelfall nachgefragte Schulungsthema nicht bedient werden kann oder der zeitliche Rahmen eine Erbringung durch eigene Dozenten nicht ermöglicht. Das Schulungsunternehmen und der externe Dozent sind sich darin einig, dass der Dozent die Standards und Grundsätze des Schulungsunternehmens akzeptiert und sich danach verhält und die vertraglich vereinbarte Leistung selbst zu erbringen hat. Beide Parteien streben eine dauerhafte und partnerschaftlich geprägte Zusammenarbeit mit dem Ziel an, den gemeinsamen Schulungskunden stets eine valide und aktuelle Wissensvermittlung zukommen zu lassen.

Dies vorausgeschickt schließen die Parteien folgenden Rahmenvertrag.

§ 1 Vertragsgegenstand

a)

Der Dozent verpflichtet sich, für das Schulungsunternehmen auf Abruf FM-Schulungen, Workshops oder Webinare zu dem Thema / den Themen xxxxxxxxxxxxx vorzubereiten und abzuhalten.

b)

Im Regelfall ruft das Schulungsunternehmen die Veranstaltungen des Dozenten mit einem Vorlauf von mindestens xx Wochen ab. Der Dozent bemüht sich aber, auch kurzfristigere Vorlaufzeiten zu ermöglichen.

§ 2 Vergütung

a)

Das Honorar des Dozenten für Workshops oder FM-Schulungen gemäß 1 dieses Vertrages beträgt xx €.
Mit diesem Honorar sind Einsatz-, Reise- und Vorbereitungszeiten sowie etwaige andere erforderliche Zusatzzeiten vollumfänglich abgegolten.

b)

Die Vergütung gemäß 2 a) versteht sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe, sofern der Dozent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Bei Veranstaltungen, die gemäß 4 Nr. 21 UStG (Bescheinigungsverfahren) von der Umsatzsteuer befreit sind, wird die Vergütung ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Dozent verpflichtet sich zur Stellung einer steuerlich ordnungsgemäßen Rechnung nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

c)

Von dem vereinbarten Honorar ist auch eine Vergütung für die Übertragung des Nutzungsrechts an den Veranstaltungsunterlagen des Dozenten gem. 9 dieses Vertrages umfasst.

d)

Darüber hinausgehende Aufwendungen werden dem Dozenten nur dann erstattet, soweit diese notwendig waren und zuvor von dem Schulungsunternehmen schriftlich gestattet wurden. Ein Anspruch auf eine späterer Genehmigung durch das Schulungsunternehmen besteht ausdrücklich nicht.

e)

Individuelle, davon abweichende Regelungen bedürfen der gegenseitigen Bestätigung in Schriftform.

§ 3 Reisekosten / -auslagen

a)

Im Zusammenhang mit der Erstattung von Reisekosten und/oder Reiseauslagen hat der Dozent die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Der Dozent hat grundsätzlich die günstigste Reiseform zu wählen.

b)

Sofern in der Einzelbeauftragung keine abweichenden individuellen, schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden, werden nur die tatsächlich angefallenen Reisekosten erstattet.

c)

Der Dozent hat den Nachweis ist durch Originalbeleg zu führen. Erstattet werden nur Kosten für Bahnfahrten 2. Klasse, Flüge in der economy-class, Taxifahren zum/vom Bahnhof oder Flughafen, Kosten des ÖPNV sowie Kosten für Fahrten mit dem PKW. Reist der Dozent mit dem PKW an und/oder ab, so kann er 0,30 €/km in Ansatz bringen.

d)

Übernimmt der Dozent eine mehrtätige Veranstaltung, wird nur eine Hin- und Rückfahrt erstattet.

e)

Übernachtungen des Dozenten werden nur nach Vorlage eines entsprechenden Originalnachweises erstattet. Die Parteien kommen überein, dass dabei die mittlere Preiskategorie des örtlichen Hotelangebotes die Obergrenze darstellt. Auf Wunsch des Dozenten ist das Schulungsunternehmen bei der Hotelbuchung behilflich.

f)

Eine Erstattung von Reisespesen erfolgt nicht.

§ 4 Pflicht der Leistungserbringung

a)

Der Dozent verpflichtet sich, die vertraglich beschriebene Leistung gemäß 1 dieses Vertrages persönlich zu erbringen.

b)

Der Einsatz von Unterauftragnehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Schulungsunternehmens. Ein Anspruch auf eine Zustimmung durch das Schulungsunternehmen besteht nicht.

§ 5 Pflichten bei Verhinderung durch Dozenten

a)

Muss der Dozent die vertraglich geschuldete Leistungserbringung aufgrund schwerwiegender Umstände (z.B. Krankheit) absagen, so ist er zur sofortigen Unterrichtung des Schulungsunternehmens verpflichtet.

b)

Der Dozent verpflichtet sich darüber hinaus zur aktiven Unterstützung des Schulungsunternehmens bei der kurzfristigen Suche nach einem gleichwertigen Ersatzreferenten.

c)

Ein Anspruch auf Vergütung ist ausgeschlossen.

§ 6 Absage der Veranstaltung d. Schulungsuntern.

Das Schulungsunternehmen ist berechtigt, eine Veranstaltung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn aus organisatorischen Gründen (z.B. mangelnde Teilnehmerzahl) abzusagen. Ein Anspruch auf Vergütung des Dozenten oder Schadensersatz besteht in diesem Falle nicht.

§ 7 Einhaltung der Schulungsgrundsätze

a)

Der Dozent erkennt die Schulungsgrundsätze des Schulungsunternehmen gemäß der als Anhang zum Vertrag genommenen Dozentenrichtlinien mit seiner der Unterschrift unter diesen Vertrag und den Anhang an und verpflichtet sich, diese in seiner Dozententätigkeit zu beachten und konsequent umzusetzen.

b)

Der Dozent verpflichtet sich zur fortlaufenden Weiterbildung im eingesetzten Fachgebiet. Dies gilt auch in Bezug auf didaktische und rhetorische Anforderungen, die zur Ausübung einer Dozententätigkeit notwendig sind.

Hat das Thema/ die Themen des Dozenten rechtliche Bezüge, so hat der Dozent deren Darstellung stets auf dem jeweils aktuellen rechtlichen Stand zu halten.

c)

Der Referent ist für den Inhalt und Umfang der vermittelten Schulungsinhalte allein verantwortlich.

§ 8 Schulungsunterlagen

a)

Für den Fall, dass der Dozent eigene Schulungsunterlagen stellt, so garantiert er, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, sind.

Für den Fall des Verstoßes hiergegen stellt der Dozent das Schulungsunternehmen von jeglichen Ersatzansprüchen frei. Das Schulungsunternehmen hat den Dozenten unverzüglich, mithin ohne schuldhaftes Zögern, davon in Kenntnis zu setzen, sofern sie von dritter Seite in Anspruch genommen wird.

b)

Der Dozent überträgt dem Schulungsunternehmen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares sowie unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den von ihm eingebrachten Veranstaltungsunterlagen.

Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung der Schulungsunterlagen in allen bekannten Nutzungsarten, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung der Veranstaltungsunterlagen und der Nutzung der hierbei entstehenden Ergebnisse im vorgenannten Umfang.

c)

Das Schulungsunternehmen ist berechtigt, die Schulungsunterlagen in sein eigenes Layout zu überführen und diese Unterlagen oder Teile davon im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zu verwenden.
- siehe: Workshop-Folien, Regeln und Tipps

d)

Der Dozent garantiert auch gegenüber Dritten - die Aktualität der von ihm zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen. Diese Garantie bezieht sich insbesondere auf rechtliche Zusammenhänge und die Darstellung technischer Sachverhalte.

e)

Stellt das Schulungsunternehmen für die vertragsgegenständliche Veranstaltung eigene Schulungsunterlagen zentral zur Verfügung, so ist der Dozent verpflichtet, ausschließlich diese Unterlagen im Rahmen der Veranstaltung zu nutzen.

Der Dozent ist nicht berechtigt, diese Schulungsunterlagen an Dritte weiterzugeben oder für eigene Schulungen zu verwenden.

§ 9 Steuerpflicht / Sozialversicherung

a)

Der Dozent ist verpflichtet, das Honorar im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung vollständig anzugeben.

b)

Es erfolgt keine Versicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung durch das Schulungsunternehmen.

c)

Der Dozent ist verpflichtet, für die von ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag eingesetzten Personen alle Steuern, Sozialversicherungsabgaben und sonstigen gesetzlichen Abgaben abzuführen und alle gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen.

d)

Ist der Dozent nicht über einen Arbeitgeber versichert, so hat er im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit für seinen Versicherungsschutz selbst Sorge tragen (insb. Krankenschutz, Unfallversicherungsschutz bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung).

§ 10 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

a)

Der Dozent verpflichtet sich bis 5 Jahre nach Beendigung dieses Vertrages, über alle Vorgänge und Informationen, die üblicherweise dem Gebot der vertraulichen Behandlung unterliegen (z.B. über interne Tätigkeiten und Abläufe des Schulungsunternehmens), Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren.

b)

Auf Verlangen, spätestens jedoch bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien, sind alle in diesem Zusammenhang vorhandenen vertraulichen Informationen vom Dozenten unwiederbringlich zu vernichten, zu löschen oder an das Schulungsunternehmen zurückzugeben. Auf Verlangen des Schulungsunternehmens hat der Dozent die Vernichtung bzw. Löschung schriftlich an Eides statt zu bestätigen.

c)

Der Dozent unterliegt hinsichtlich des Schutzes der von dem Schulungsunternehmen zur Verfügung gestellten und während der Zusammenarbeit mit dem Schulungsunternehmen ihm zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

d)

Der Dozent verpflichtet sich, von dem Schulungsunternehmen überlassene personenbezogene Daten ausschließlich zu dem von der Schulungsunternehmen angegebenen Zweck und in der angegebenen Weise zu verarbeiten und zu nutzen.

§ 11 Speicherung von Daten

Der Dozent erklärt sich mit einer Speicherung seiner persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einverstanden. Dies gilt auch für Lebenslaufdaten, Zeugnisse, Referenzen, Zertifikate, Qualifizierungen und Bewertungsdaten.

§ 12 Bewertung des Dozenten

Der Dozent erklärt sich mit einer Bewertung seiner Leistungen für die Schulungsunternehmen einverstanden. Genutzte Instrument hierfür sind Seminarbeurteilungen und Bewertungen des Dozenten durch die Seminarteilnehmer sowie die Dozentenbewertung inkl. Supervision durch das Schulungsunternehmen. Die Schulungsunternehmen verpflichtet sich ausdrücklich, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so verpflichten sich die Parteien, eine unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch diejenige zulässige, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem erstrebten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Hinsichtlich solcher zutreffenden Regelungen sagen sich die Vertragsparteien verpflichtend zu, im Zweifel eine solche Vereinbarung zu treffen, die unter mehreren rechtlichen Möglichkeiten die jeweils wirtschaftlichste und diejenige ist, mit der das gemeinsame Ziel am schnellsten und besten erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Lücken.

§ 14 Schlußbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Rahmenvertrages bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag (dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst). Diese Änderungen sind fortlaufend zu nummerieren. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Das gleiche gilt für Erklärungen, für welche in diesem Vertrag Schriftform vorgesehen ist. E-Mails genügen nicht der Schriftform im Sinne dieses Vertrages und seiner Bestandteile.

Schulungsunternehmen: FM-Workshops.com Akademie GmbH

Ort:

Datum:


Kay Meyer


Dozent:

Ort:

Datum:

Präambel

FM-Workshops.com hilft unseren Kunden nachhaltig bei der Realisierung ihrer Ziele wie
- der Sicherstellung des Werterhalts,
- der Steigerung der Nutzungsqualität,
- der Optimierung von Geschäftsprozesse und
- der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit unterstützt.

Ziel von FM-Workshops.com ist es, den Kunden zu jedem Thema und in jeder Veranstaltung das Neueste rund um ein rechtssicheres und stimmiges Facility Management nach der DIN EN 15221-ff zu vermitteln und dabei die für die tägliche Praxis so hilfreichen Tipps und Tricks nahezubringen.

Für die Erreichung dieses Ziels, die Kunden der Akademie zufrieden zu stellen und langfristig zu binden, kommt der Qualität des Dozenten eine entscheidende Bedeutung zu. FM-Workshops.com legt daher sehr großen Wert auf die pädagogische, fachliche und praxisorientierte Kompetenz nicht nur der eigenen, sondern insbesondere auch der von der Akademie beauftragten externen Dozenten.

Eine fundierte fachliche Qualifikation, große berufliche Erfahrung und eine umfassende, aktuelle Kenntnis der für die jeweilige Veranstaltung relevanten Normen und Rechtsvorschriften sind unverzichtbare Anforderungen der Akademie an seine Dozenten. Daneben sind technische Expertise, Kommunikationsfähigkeit und ein interessantes Themenangebot wichtige Anforderungsmerkmale. Nach dem Selbstverständnis von FM-Workshop.com haben die Kunden zu jedem Thema einen Anspruch auf einen ausgewiesenen Fachmann auf diesem Gebiet.

Mit diesem Leitfaden liefert FM-Workshops.com seinen Dozenten die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und kundenorientierte Dozententätigkeit mit dem Ziel langfristiger Kundenbindung.

Mit diesem Leitfaden liefert FM-Workshops.com seinen Dozenten die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und kundenorientierte Dozententätigkeit mit dem Ziel langfristiger Kundenbindung.

1. Kundenorientierung

Der Kunde und seine konkreten Bedürfnisse in seinem FM stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der Akademie. Kundenorientierung heißt, dass die Lernziele und -inhalte sich an den betrieblichen Belangen und Fragestellungen der Teilnehmer bzw. deren Unternehmen ausrichten. Die Referenten und der Unterricht orientieren sich dabei der Praxis. Dazu gehört auch die Interpretation von Gesetzen und Normen im Sinne der betrieblichen Problemlösungen unserer Kunden (Frage: geht das zu weit, Stichwort Rechtsberatung?)

Beachten Sie daher die folgenden Grundsätze und berücksichtigen Sie diese bei einer jeden Tätigkeiten für die Akademie:
- Ihre Schulungsveranstaltung muss für den Kunden unmittelbar wertschöpfend sein.
- Das von Ihnen vermittelte Wissen muss vom Kunden unmittelbar praktisch anwendbar sein.
- Sie erbringen die Lerninhalte auch als Leistung für Kunden.
- Die von Ihnen vermittelten Lerninhalte müssen dem Kunden Sicherheit geben.
- Die von Ihnen vermittelten Lerninhalte haben sich an der Norm DIN EN 15221-ff auszurichten.
- Ihr Schulungsangebot muss modular aufgebaut und universell vernetzbar sein.
- Sie haben sich im Vorfeld der Schulungsveranstaltung über den einzelnen Teilnehmer und dessen Firma/Unternehmen zu informieren und sich darauf gezielt vorzubereiten.

Um den stets anzustrebenden Kundennutzen sicher zu stellen und eine nachhaltige Kundenbindung zu erreichen, haben Sie sich im Vorfeld der Veranstaltungen immer folgende Kontrollfragen zu stellen:
- Warum kommt der Teilnehmer zur Akademie und zu dem von Ihnen angebotenen Thema?
- Was sind die Erwartungen des Teilnehmers für seine praktische Arbeit?
- Welches sind die unbedingt zu vermittelnden Bestandteile des Schulungsthemas? Welche können Sie ggf. kürzer darstellen?

2. Unterrichtvorbereitung

Nach dem Verständnis der Akademie haben Sie als Dozent die Veranstaltung selbst und deren Durchführung gewissenhaft und auf den konkreten Anlass bezogen vorzubereiten. Dies gilt sowohl für die Auswahl der Medien, als auch für die Wahl der Arbeits- und Unterrichtsform.

Im Unterricht kommen unterschiedliche Medien zum Einsatz. Diese dienen der Verdeutlichung der Sachverhalte und der Unterstützung des Vortrages und können, von Ihnen richtig eingesetzt, zur Auflockerung beitragen.

Zur Visualisierung stehen Ihnen als Medien u.a. zur Wahl:
- Beamer, Overhead-Projektor,
- Flip-Chart,
- Pin-Wand,
- Video, etc.

Bitte bedenken Sie, dass schlecht gemachtes oder methodisch falsch eingesetztes Lehrmateriel keine Kundenzufriedenheit bewirkt. Sie haben sich, ggf. auch noch in der laufenden Veranstaltung, stets zu fragen, ob die von Ihnen verwendeten Medien zum Stoff und/oder zu den Kunden passen und unter Umständen reaktiv Änderungen noch in der Veranstaltung vorzunehmen.

Bitte vermeiden Sie in Ihren Veranstaltungen folgende häufig gemachten Fehler:
- zu viele Folien, überladene und unübersichtliche Graphiken,
- zu große Zahlenmengen (Zahlenfriedhöfe),
- Wahl einer zu kleinen Schrift,
- nicht einheitliche Schriftart, Schriftgröße und Schriftfarbe auf den Folien,
- eine zu komplizierte Darstellung,
- Verwendung von mehr als 6 Aussagen pro Darstellung, gleichgültig ob auf Folie, Pin-Wand oder Flip-Chart.

Bei der Unterrichtsform können Sie grundsätzlich zwischen den folgenden Option wählen:
- Frontalunterricht: Sie stehen vor den Teilnehmern und tragen vor und liefern dabei reinen Input. Frontalunterricht sollte von Ihnen, soweit möglich, immer durch andere Unterrichtsformen aufgelockert werden.
- Einzelunterricht: Sie geben jedem Kunden eine Aufgabe, die er allein zu bearbeiten hat. Zu dieser Methode gehören auch Prüfungen.
- Gruppenarbeit: Sie teilen die Kunden in Gruppen von max. 5 Personen auf und lassen diese Aufgaben und Zielsetzungen bearbeiten.
- Workshop: Sie lassen die Kunden in moderierter Diskussion eine Problemlösung erarbeiten und lassen sie durch Erfahrungsaustausch lernen.

Hinweis:
In der Unterrichtsform des Workshops haben Sie zu bedenken, dass die Kunden zunehmend besser vorgebildet sind und bereits im Thema der Schulung stehen. Sie müssen daher zukünftig verstärkt "deren Wissen moderieren", d.h. die Kunden erarbeiten in der Veranstaltung eigene Lösungen.
Sie sammeln als Dozent dann die Fragen und Kenntnisse der Kunden und leiten und moderieren dabei die Problembearbeitung. Sie haben als Dozent nur dann Input zu liefern, wenn dies erforderlich wird.

3. Aktivieren von Teilnehmern

Folgende Regeln sollen dem Referenten helfen, die Beteiligung der Teilnehmer am Unterricht zu stimulieren:
- Klären Sie am Anfang die Erwartungen der Teilnehmer an den Dozenten und seine Veranstaltung.
- Lassen Sie die Teilnehmer arbeiten und "erleben" (selbst machen).
- Greifen Sie die konkreten Fragen und Bedürfnisse der Teilnehmer auf und formulieren Sie verdeutlichende und nachvollziehbare Beispiele aus der Praxis.
- Benutzen Sie "Bilder" statt abstrakter Zusammenhänge.
- Stellen Sie Spielregeln auf und erläutern Sie immer die Ziele des Unterrichts.

4. Erstellen von Teilnehmerunterlagen

Unterlagen, die von der Akademie an die Kunden ausgehändigt werden, besitzen ein besonderes Maß an Außenwirkung und müssen daher hohen Qualitätsanforderungen genügen. Dies gilt sowohl für den fachlichen Inhalt, als auch für Gestaltung/Layout.

Die nachfolgenden Vorgaben sollen sicherstellen, dass ein einheitlicher hoher Qualitätsstandard bei den Veranstaltungsunterlagen in der Akademie garantiert wird.
- Die begleitenden Unterlagen sind von Ihnen grundsätzlich in Textform zu erstellen. Der vorbereitete Vortrag ist von ihnen entsprechend auszuformulieren.
- Die im Vortrag verwendeten PowerPoint-Folien sind Teil der begleitenden Unterlagen, entweder als Anlage in einer Druckversion mit maximal zwei Folien pro Seite oder integriert (verkleinert) in den eigentlichen Text.
- Erstellen Sie ein vollständiges Inhaltsverzeichnis mit den Überschriften des Textes und stimmigen Seitenzahlen.
- Fügen Sie ein vollständiges Abkürzungs- und Literaturverzeichnisses bei.
- Übergeben Sie eine aussagekräftige und aktuelle Liste mit Literaturhinweisen zur Vertiefung der Thematik der Veranstaltung.
- Nehmen Sie nur zwingend notwendige Gesetzes- oder Verordnungstexte in die begleitenden Unterlagen auf. Tragen Sie in diesem Fall dafür Sorge, dass es sich dabei um die aktuell gültige Fassung handelt.
- Alle Manuskripte und Folienvorlagen stellen Sie der Akademie im Original, vorzugsweise als MS-WORD-Datei, zur Verfügung.
- Für Dateien gilt: Als einheitliche Schriftart verwenden Sie Arial, Schriftgröße 11 pt. Ein Muster für die Formatierung und Gestaltung von Texten kann Ihnen auf Nachfrage im Auftragsfall von der Akademie zur Verfügung gestellt werden.

5. Aufgaben von Referenten

Die vertragsgerechte Tätigkeit des Dozenten umfasst folgende Aufgaben:
- Die sachgerechte Vorbereitung der Veranstaltung unter Berücksichtigung vorstehender Qualitätsanforderungen und nach Maßgabe der Lernzielvorgaben der Veranstaltung, unabhängig von der Länge des Vortrags. Das Konzept muss die Lerninhalte, den konkreten Zeitplan und den Methodenhinweis enthalten.
- Das Erstellen des unterrichtsbegleitenden Manuskriptes für die Anfertigung der Teilnehmerunterlage und deren Zusendung spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Akademieleitung (Eingang).
- Die Vortragstätigkeit, unabhängig von der Seminarform (Vortrag, Moderation, Gruppenarbeit, usw.) und gegebenenfalls Nachbereitung der Veranstaltung (z.B. zusätzliche Kopien für Teilnehmer, Beantwortung offen gebliebener Fragen per Mail usw.).

6. Qualitätssicherung / Referentenbewertung

Die Akademie lässt jede Veranstaltung durch die Teilnehmer der Schulungsveranstaltungen bewerten. Dabei werden die Teilnehmer nach den Veranstaltungsrahmenbedingungen sowie den fachlichen und pädagogischen Qualitäten des Dozenten befragt. Über die Auswertung und Ihre persönliche Bewertung werden Sie von der Akademie informiert.

Sollten die Kundenbewertungen nicht dem vorstehend definierten Qualitätsanspruch der Akademie entsprechen, wird das Ergebnis zwischen Ihnen und der Akademie besprochen und analysiert, mit dem Ziel, den Grund für die schlechte Bewertung zu ermitteln, um künftige Veranstaltungen
zur Zufriedenheit der Kunden durchzuführen.

7. Anerkennung der Richtlinie durch den Dozenten

Die vorstehenden Leitlinien für die Dozententätigkeit für FM-Workshops.com habe ich zur Kenntnis genommen, ausgehändigt erhalten und in vollem Umfang akzeptiert.

Ort:

Datum:

Dozent:

Jeder Workshop lebt durch seine Referentin oder seinen Referenten, und jeder hat natürlich seine persönliche Herangehensweise. Aber Power-Point-Folien sind unabdingbar.

Sie unterliegen allgemeinen Regeln der Kommunikation und daraus lassen sich Empfehlungen ableiten. Sie betreffen Verständnis, Spannungsaufbau und Erscheinungsbild. Das Ergebnis sind bessere Workshops.

Textmenge

Es ist sinnvoll, einen Langtext für das Handout zu nutzen. Aber weniger sinnvoll, damit die Folien zu füllen. Denn der Referent liest ab und das Auditorium liest still mit.

Es gibt eine goldene Regel für Power-Point-Folien, anhand der sich sämtliche Verbesserungen ableiten lassen:

Eine Folie reflektiert nicht den Vortrag sie führt.

Die Vorteile:

Die Referentin oder der Referent erhalten Anhaltspunkten, anhand derer sie frei vortragen können. Ergeben sich spontane Schwerpunkte oder Fragen, kann der Vortrag flexibel gestaltet werden. Selbstverständlich liest das Auditorium auch hier mit aber es muss dem Vortrag folgen, um sich den Inhalt zu erschließen.

Inhalte

Jeder Workshop hat ein Ziel. In der Regel soll strategisches und taktisches Facility Management Wissen vermittelt werden.

In Regel verfügt der Referent über umfassendes Wissen. So kann es passieren, dass mehr Wissen in den Workshop einfließt, als das Lernziel braucht.

So steht an erster Stelle die selbstkritische Prüfung:
Sind historische Abrisse wichtig?
Oder die eigene Meinung zu bestimmten Sachverhalten?
Oder...? Ggf. Folien ersatzlos streichen.
Daher: Erst das Lernziel definieren
Danach: Welche vorhandenen Inhalte sind wichtig?
Danach: Welche Inhalte könnten wichtig sein?
Danach: Welche Inhalte sollten gestrichen werden?

Danach geht es an die Gliederung.

Gliederung

Die beste Methode für eine Gliederung ist es, erst einmal Überschriften zu machen. Theoretisch müsste es möglich ein, allein anhand der Überschriften den Vortrag frei zu halten.

Die Überschrift sollte idealerweise eine THESE sein, die durch die Inhalte bewiesen wird.
Reine Stichwörter wie "Nutzen einer Norm" oder "Funktionen einer Norm " bringen wenig.

Tipp: Häufig finden sich in Langtexten Schlussfolgerungen am Ende des Textes. Die gehören nach oben!

Die Überschriften mehrmals lesen. Vielleicht fällt auf, dass einige Überschriften den Fluss stören. Was ist zu tun?
- Den Punkt umgliedern, also weiter nach vorn oder nach hinten.
- Integrieren: Ist er tatsächlich so wichtig, dass er eine eigene Folie verdient?
- Wenn nicht: Ersatzlos streichen

Formulierungen

Hier drei Tipps aus der Text-Praxis. Bereits diese drei zu befolgen, hilft enorm!

Eine Botschaft in einem Satz
Vorher:
Facility Management verantwortet den effizienten und effektiven Einsatz der Ressourcen, die aus den Bedarfen der Primärprozesse abgeleitet sind, und bringt diese Bedarfe zur Erfüllung.

Nachher:
Facility Management verantwortet den Einsatz von Ressourcen.
Den Ausgangspunkt bilden die Bedarfe der Primärprozesse.
Durch FM werden sie erfüllt. Effizient und effektiv.

Hilfsverben vermeiden
Im Januar 2007 sind diese beiden Normen mit den Nummern 15221-1 und 15221-2 erschienen.

Einfach das "sind" streichen und:

Im Januar 2007 erschienen diese beiden Normen: mit den Nummern 15221-1 und 15221-2

Nominalstil vermeiden!
Hier werden aktive Verben durch Hauptwörter (nomen) verdrängt.
Der Nominalstil ist typisch für "Behördendeutsch" und erschwert das Verständnis - obwohl die Inhalte an sich stimmen!
Im Zweifelsfalle immer diese Eselsbrücke nutzen:

Entweder:
"Die Begehung des Waldes erfolgte mittels Füssen".
Oder:
"Ich ging im Wald spazieren."

Übung macht den Meister. Und es kann sogar Spaß bereiten, den einen oder andern langen Satz zu analysieren, zu trennen und umzuformulieren!

Bildsprache

Bilder beleben jede Präsentation. Aber falsch angewandt, sind sie kontraproduktiv. Ein häufiger Fehler: Uneinheitliche Bildsprache irgendein Bild, das passt wird genommen.

Warum ist das falsch?
-> Es wirkt unprofessionell!
Gerade Teilnehmer aus großen Unternehmen müssen sich sehr strengen Regeln des Corporate Designs unterwerfen.
-> Eine einheitliche Bildsprache unterstreicht die Kompetenz!

Wichtig: Copyrights beachten!

Es durchaus üblich, sich passende Bilder im Internet zu suchen. Für den privaten Gebrauch ist das auch in Ordnung.

Kommerzielle Bildverleiher versehen ihre Dateien mit ID-Code! So können sie auch in einer .ppt-Datei gefunden werden sobald sie in irgendeiner Weise online sind!

Nicht autorisierte Bilder werden mit empfindlichen Abmahngebühren geahndet.

Daher: Rechte klären! Im Zweifelsfalle: Datei raus!

Bildinhalte

Bilder, die lediglich einen Sachverhalt reflektieren, sind verschenkter Platz! Klassische Regel: Warum einen Baum abbilden, wenn schon "Baum" da steht?

Bilder sollen:
- die Inhalte unterstreichen, indem sie einen Sachverhalt illustrieren
- eine Aussage symbolisieren. Beides trägt zum Lernerfolg bei.

Tipp: Bei der Verwendung von Bildern darüber nachdenken, ob diese nicht bereits abgenutzt sind. Dann bewirken sie eher nichts!

Bekannte Motive: Heißluftballone: für FreiheitT
ropfen der vom Blatt ins Wasser fällt: Umweltschonung
Ameisen: Workflow
Staffelstab: Teamarbeit(...)
Im Zweifelsfalle: Weniger ist mehr.

Auch hier noch mal der Hinweis: Copyrights beachten, ggf. Datei raus!

Zusammenfassung

Überschriften gliedern den Vortrag.
Probe: Theoretisch kann der Vortrag allein anhand der Überschriften frei gehalten werden, da sich die Folieninhalte automatisch erschließen.

Die Inhalte der Folien orientieren sich am Lernziel.Probe: Ist das vermittelte Wissen umfassend oder kompakt?Der Text auf den Folien besteht aus Sätzen mit maximal einer Botschaft.Es steht frei, den ausformulierten Vortrag als Handout zu verteilen.
Probe: Jemand der den Vortrag liest, kann ihn zwar verstehen. Zur weiter führenden Erläuterung ist aber eine Referentin oder ein Referent unabdingbar!

Der Stil informiert einfach, sachlich und vor allem aktiv.
Tipp: Gezielt nach Hauptwörtern und Hilfsverben suchen.Dann fragen: Ist das Hilfverb notwendig? Oder kann findet sich im Satz ein Bestandteil, der verbalisiert werden kann? Zum Beispiel ein Hauptwort?

Die Bilder sind einheitlich in ihrer Anmutung.

Die verwendeten Dateien sind lizenzfrei.

Das gilt auch für verwendete Grafiken. Folien fremder Unternehmen sollen nicht verwendet werden.
Lässt sich dies nicht vermeiden, findet sich eine Quellenangabe.

Grundsätzlich findet sich auch das Label der jeweiligen Partnerfirma auf der Folie.

Die Bilder unterstreichen eine Aussage.
Probe: Findet sich die Abbildung verbal auf der Folie wieder? Falls ja: Bild überflüssig!

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