Sachkundiger - Feuerschutz- und Rauchschabschlüsse
Sachkundiger - Feuerschutz- und Rauchschabschlüsse
Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Sachkundige geprüft werden, um im Brandfall den bestmöglichen Schutz zu garantieren. Prüfpflicht besteht hierbei auch für Feuerschutzabschlüsse ohne Feststellanlagen. Feststellanlagen dürfen nur durch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis geprüft werden, welcher alle zwei Jahre aktualisiert werden sollte. Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen äußerst wichtig. Verantwortlich dafür sind Bauherren, Betreiber und Arbeitgeber, die die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen gewährleisten müssen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen beauftragt werden sollen. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Rauch- und Feuerschutzabschlüsse hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN EN 14637, DIN 14677, VDE-Bestimmungen, Europäische Normen) soweit vertraut ist, dass er deren arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.
Was sind Rauchund Feuerschutzabschlüsse?
Europäische Klassifizierung
Zulässige Änderungen alt/neu
Baurecht und Baunormung, Bauregelliste
Richtlinien für Feststellanlagen, DIN EN 14637, DIN 14677
Fluchtund Rettungswege, Notausgänge
DIN EN 179, DIN EN 1125
Die Sicherung von Türen im Verlauf von Rettungswegen gegen Missbrauch (EltVTR)
Überwachung, Prüfen, Warten, Instandhalten von Feuerschutzabschlüssen
Schriftliche Abschlussprüfung
Ziele und Nutzen
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen beauftragt werden sollen. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Rauch- und Feuerschutzabschlüsse hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN EN 14637, DIN 14677, VDE-Bestimmungen, Europäische Normen) soweit vertraut ist, dass er deren arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.
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