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Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt die Erbringung von Rechtsdienstleistungen und schützt Verbraucher vor unqualifizierter Rechtsberatung

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt die Erbringung von Rechtsdienstleistungen und schützt Verbraucher vor unqualifizierter Rechtsberatung

Unternehmen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend qualifiziert sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das RDG unterscheidet zwischen erlaubten Rechtsdienstleistungen, die von Nicht-Anwälten erbracht werden dürfen, und solchen, die dem Anwaltsmonopol unterliegen. Die Einhaltung des RDG ist wichtig, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und das Vertrauen von Geschäftspartnern zu gewährleisten.

WIR BERATEN ENTSPRECHEND RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ

Eine rechtliche Beratung ist mit unseren Aufträgen nur dann verbunden, wenn wir Ihnen Rechtsberatung ausdrücklich angeboten und separat ausgewiesen haben.

Soweit rechtliche Aspekte im Rahmen der Auftragserfüllung angesprochen werden sollten, erfolgt dies lediglich in dem Umfange, in dem sie als Nebenleistung im Zusammenhang mit dem der erbrachten Leistung zugrunde liegenden Berufs- und Tätigkeitsbild als Berater im Facility Management gehört.

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