Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt die Erbringung von Rechtsdienstleistungen und schützt Verbraucher vor unqualifizierter Rechtsberatung
Unternehmen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend qualifiziert sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das RDG unterscheidet zwischen erlaubten Rechtsdienstleistungen, die von Nicht-Anwälten erbracht werden dürfen, und solchen, die dem Anwaltsmonopol unterliegen. Die Einhaltung des RDG ist wichtig, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und das Vertrauen von Geschäftspartnern zu gewährleisten.