Die Sicherheitsunterweisung für Aufzüge ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in einem Großunternehmen
Die Einstellung einer sachkundigen Person für die Sicherheitseinweisung gewährleistet eine umfassende Schulung und fördert das Verständnis für potenzielle Gefahren. Regelmäßige Sicherheitseinweisungen erhöhen das Bewusstsein der Mitarbeiter für korrektes Verhalten und den Umgang mit Notfallsituationen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und branchenspezifischer Richtlinien für die Aufzugssicherheit trägt dazu bei, Mitarbeiter zu schützen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Beauftragte Personen für Aufzugsanlagen
Betreiber von Aufzügen, in denen Personen transportiert werden, haben die Pflicht, diese Aufzüge in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und diesen Zustand kontinuierlich zu überwachen. Es ist entscheidend sicherzustellen, dass Notrufe zeitnah bearbeitet werden und dass die notwendigen Evakuierungsmaßnahmen für Personen von einer autorisierten Person ordnungsgemäß durchgeführt werden. Gemäß TRBS 3121 ist eine autorisierte Person eine Person, die vom Betreiber/Arbeitgeber beauftragt ist, die Aufzuganlage regelmäßig zu überwachen und zu inspizieren und/oder Personen zu befreien (früher als Aufzugswärter bekannt).
Aufzugsarten und deren Unterschiede in der Funktion
Aufbau und Bauteile des Seilaufzuges und des hydraulisch betriebenen Aufzuges
Einweisung in die Sicherheitstechnik von Aufzugsanlagen
Gesetzliche Grundlagen des Betreibens von Aufzugsanlagen (BetrSichV, TRBS)
Aufgaben der Betreiber/Beauftragte Person (bisher: Aufzugswärter)
Verhalten bei Unfällen
Praktische Vorführungen
Methodik
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele, Bearbeitung konkreter Teilnehmerfragen und -wünsche.
Ziele und Nutzen
Die Teilnehmer dieses Seminars erhalten das notwendige rechtliche, technische und aufgabenbezogene Wissen, um diese Aufgaben zu erfüllen. Nach einer systemspezifischen Schulung für die betreffenden Aufzugssysteme sind die Teilnehmer sowohl theoretisch als auch praktisch qualifiziert, als "autorisierte Person gemäß TRBS 3121" zu arbeiten.
Teilnehmerkreis
Personen von Sicherheits- und Wachdiensten, Hausmeister, Betriebsschlosser, zu deren Aufgabenbereich die Betreuung von Aufzügen gehört.
Ihre Workshopunterlagen
Unterlagen
+ TÜV-Teilnahmebescheinigung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung des TÜV oder einer zugelassenen Überwachungsstelle
Unser Schulungen und Workshop sind aufgrund der Pandemie nicht verfügbar. Falls Sie individuelle Schulungen online benötigen oder wir Ihnen anderweitig helfen dürfen, dann bitten wir höflich um Ihre Nachricht per Mail an info@fm-workshops.com oder per Formular. Wir melden uns zeitnah zwecks Abstimmung bei Ihnen.